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Nutzungsbedingungen der Fernleihe

Was ist die Online-Fernleihe?

Die Online-Fernleihe bietet Ihnen die Möglichkeit, Literatur, die Sie in Ihrer Bibliothek nicht finden können, komfortabel von Ihrem Rechner aus in einer anderen Bibliothek zu bestellen. Das bestellte Medium wird an Ihre Bibliothek geliefert, wo Sie es abholen können. Sie können sich jederzeit online über den Stand Ihrer Bestellung informieren.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Fernleihe tätigen wollen?

Wenn Sie eine Fernleihbestellung aus der Recherche in der Digitalen Bibliothek heraus absetzen, haben Sie sich vermutlich schon mit Nutzernummer und Passwort Ihrer Bibliothek eingeloggt. Falls Sie als Externer recherchieren, also Gaststatus haben, werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten einzutragen, bevor Sie eine Bestellung abschicken.

Was kostet eine Online-Fernleih-Bestellung?

Die Grundkosten einer Fernleihe sind jeweils aus der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Neuss (erreichbar über die Homepage) zu entnehmen. Weitere Kosten entstehen normalerweise nur bei umfangreichen oder wertvollen Lieferungen. Bestellen Sie Aufsätze, werden in der Regel 20 Vorlagenseiten ohne zusätzliche Kosten geliefert. Sie beschleunigen die Lieferung, wenn Sie während des Bestellvorgangs eintragen, bis zu welchem Betrag Sie die Kosten übernehmen. Wir empfehlen Ihnen den Eintrag von 5 Euro. Durch diese Einverständniserklärung sollen sich in der Regel Rückfragen zur Kostenübernahme bei Kopienversand erübrigen.

Wie funktioniert die Bestellung über Fernleihe?

Wenn Sie über die Katalogsuche ihren gewünschten Titel gefunden haben können sie über den Button „Wie komme ich dran“ die Verfügbarkeitsrecherche starten. Jetzt wird ihnen angezeigt in welchen Bibliotheken ihr Titel vorhanden ist. Sollte der Titel auch in der Stadtbibliothek Neuss vorhanden sein, ist eine Fernleihbestellung unzulässig. Am Ende der Seite finden Sie unter der Überschrift „Per Fernleihe“ das Bestellformular.
Hier können Sie zwischen folgenden Bestellformen auswählen:

  • Kompletten Band zur Ausleihe bestellen
  • Aufsatz bzw. Abschnitt als Kopie bestellen

Wählen Sie die Bestellform aus und klicken Sie auf Weiter. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, weitere Angaben zu machen, z.B. bis wann Sie das Werk benötigen und ob Sie auch mit anderen Ausgaben oder Auflagen einverstanden sind.

Möglicherweise fallen für die Bearbeitung Ihrer Bestellung weitere Kosten an, z.B. wenn mehr als zwanzig Seiten kopiert werden. Tragen Sie bitte für diesen Fall ein, bis zu welchem Betrag Sie die Kosten tragen möchten.

Falls Sie sich noch nicht als Benutzer oder Benutzerin der Stadtbibliothek Neuss eingeloggt haben, fordert das System Sie noch dazu auf, sich zu identifizieren.

Wenn Ihre Bestellung erfolgreich abgeschickt wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung vom System, das Ihrer Bestellung auch eine Nummer zuteilt.

Wichtig: Bitte notieren Sie sich diese Nummer für eventuelle Nachfragen oder Reklamationen!

Was passiert, nachdem Ihre Bestellung abgeschickt wurde?

Nachdem Ihre Bestellung übernommen wurde, legt ein Algorithmus im Zentralen Fernleihsystem die Reihenfolge der Lieferbibliotheken fest. Dabei werden verschiedene Faktoren wie z.B. die räumliche Nähe zu Ihrer Bibliothek und das Lieferaufkommen berücksichtigt. Falls die erste Bibliothek das von Ihnen angeforderte Medium nicht liefern kann, wird die Bestellung durch den Zentralen Fernleih-Server an die nächste Bibliothek weitergegeben, bis Ihre Bestellung erledigt werden kann. Die Lieferung erfolgt dann direkt an Ihre Bibliothek, wo Sie Ihre Bestellung abholen können.

Wie können Sie sich über den Bearbeitungsstand Ihrer Bestellung informieren?

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bestellungen können Sie über den Link „Fernleihbestellungen: Bücher“ oder „Fernleihbestellungen Artikel, Buchabschnitte“ im Menüpunkt „Konto“ in der oberen Menüleiste abfragen.

Wie werden Sie benachrichtigt, wenn Ihre Fernleih-Lieferung eingetroffen ist?

Sie erhalten eine Benachrichtigung von Ihrer Bibliothek, sobald Ihre Bestellung dort eingetroffen ist und für Sie zur Abholung bereit liegt.

Welche Titel können Sie über Fernleihe nicht bestellen?

Die Bestimmungen für den Fernleihverkehr in Deutschland sind in der Leihverkehrsordnung (LVO) geregelt. Diese bestimmt unter anderem auch, welche Titel nicht in den Fernleihverkehr gehen dürfen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:

  • Literatur, die in Ihrer Bibliothek oder einer anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek am Ort vorhanden ist.
    Wenn ein Werk an Ihrem Ort vorhanden ist und Sie versuchen, es zu bestellen, bekommen Sie eine Mitteilung vom System, dass eine ansässige Bibliothek das von Ihnen gewünschte Medium vorrätig hat.
  • Werke, die im Buchhandel zu geringem Preis erhältlich sind. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass die Bearbeitung der Fernleihe in diesem Fall teurer als der Kauf des Buches wäre. Derzeit liegt die Preisgrenze bei 15,00 €.
  • Werke von besonderem Wert, insbesondere des 16. und 17. Jahrhunderts. Die meisten Bibliotheken haben darüber hinaus Werke, die vor 1800 erschienen sind, von der Fernleihe ausgenommen. Kopien oder Mikroverfilmungen können aber oft angefertigt werden.
  • Loseblattausgaben und ungebundene Periodika
  • Werke in schlechtem Erhaltungszustand
  • Audiovisuelle Medien sowie aktuelle Reiseführer oder Romane neueren Erscheinungsdatums werden von vielen besitzenden Bibliotheken vom Leihverkehr ausgenommen.

Gibt es Einschränkungen für die Benutzung von über Fernleihe entliehenen Medien?

Die gebende Bibliothek kann die Benutzung ihrer Medien, die sie über Fernleihe an eine andere Bibliothek geliefert hat, mit Auflagen versehen, indem sie zum Beispiel nur die Benutzung im Lesesaal gestattet, ein Kopierverbot erlässt usw. Die nehmende Bibliothek muss diese Einschränkungen an ihre Benutzer und Benutzerinnen weitergeben.

Wie lang ist die Leihfrist?

Die Leihfrist wird von den einzelnen Lieferbibliotheken unterschiedlich festgesetzt. Sie beträgt in der Regel vier Wochen. Die nehmende Bibliothek gibt die Bedingungen bezüglich Leihfrist, Benutzungsauflagen oder Kopierverbot der gebenden Bibliothek an den Benutzer oder die Benutzerin weiter. Dies bedeutet für Sie, dass Ihre Bibliothek Verlängerungen des von Ihnen ausgeliehenen Fernleihmediums nicht selbständig durchführen kann.

Wo geben Sie die entliehenen Medien zurück?

Die Rücknahme der von Ihnen entliehenen Medien erfolgt an der Ausleih- und Rückgabetheke Ihrer Bibliothek. In Neuss können Fernleihmedien nicht über die Rückgabeautomaten zurückgegeben werden, sondern nur während der Öffnungszeiten am Service.

Vormerkung durchführen

Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von „Vormerkung durchführen“ im Bestellformular der Fernleihe zur Nachbearbeitung Ihrer Bestellung hilfreich sein kann. Sollte das gewünschte Medium zum Zeitpunkt der Bestellung in keiner Lieferbibliothek verfügbar sein, kann das Bibliothekspersonal selbstständig eine Vormerkung für Sie vornehmen. Dadurch entstehen weder zusätzliche Kosten noch Verzögerungen im Bestellvorgang. Sie sollten eine Vormerkung nur dann ausschließen, wenn zur Erledigung der Bestellung lediglich ein kurzer Zeitraum zur Verfügung steht und eine Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt keinen Nutzen mehr bringt.

An wen können Sie sich bei Fragen oder Problemen wenden?

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Aufgabe einer Fernleihbestellung haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständigen Bibliothekarinnen und Bibliothekare Ihrer Stadtbibliothek Neuss.

Sie können bei Problemen mit Ihrer Bestellung auch eine E-Mail an fernleihe.stadtbibliothek@stadt.neuss.de schicken.